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Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bezüglich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen und entwickeln kurz- und langfristige Strategien zur Reduzierung ihrer Haftungsrisiken.

Die Betreuung umfasst dabei sowohl Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) als auch Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, stille Beteiligung, GbR). Für die optimale Beratung der Unternehmen und Beteiligten greifen wir sowohl auf das Know-how unserer Anwaltskanzlei als auch auf das unserer langjährigen externer steuerlichen Berater zurück.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht:

  • Beratung und Gestaltung von Gesellschaftsgründungen

  • Wahl der Gesellschaftsform

  • Betriebsaufspaltung

  • Beratung und Gestaltung der existierenden Gesellschaft

  • Umwandlungen von einer Gesellschaftsform in die andere

  • Haftung Geschäftsführer und Haftung Vorstand

  • Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

  • Konzernrecht und Unternehmensvertrag

  • Gesellschafterstreitigkeiten

  • Rechtsschutz der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft

  • Rechtsschutz des Gesellschafters und der Gesellschaft gegenüber den Vertretungs- und Aufsichtsorganen

  • Ansprüche des Gesellschafters gegen andere Gesellschafter

  • Gesellschafterwechsel

  • Geschäftsanteilsabtretung

  • Unternehmensnachfolge

  • Unternehmenskauf- und verkauf